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Erklärung zur Barrierefreiheit

Alle sollen diese Website gut nutzen können – unabhängig von Alter, Sehvermögen oder Eingabegerät. Sie orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA und am Barrierefreiheitsgesetz (BaFG).

Was dafür getan wurde

  • Ausreichende Kontraste: Text und Schaltflächen erreichen mindestens 4,5:1. Das Logo-Rot und das Logo-Blau erreichen mit weißer Schrift 5,4:1 bzw. 9,5:1.
  • Bedienung mit der Tastatur: „Zum Inhalt springen“, sichtbare Fokusrahmen; Menü, Aufklapper, Bildergalerien und Formular sind per Tastatur bedienbar.
  • Klare Überschriften-Struktur (eine Hauptüberschrift je Seite), echte Listen, beschriftete Formularfelder.
  • Alternativtexte für Fotos und Logos, gut lesbare Schrift. Bei der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ entfallen Animationen.
  • Werkzeuge unten rechts: Schrift vergrößern, Kontrast erhöhen und weitere Anzeige-Einstellungen.

Bekannte Einschränkungen

  • Das Logo liegt nur als Bild vor; sein Text steht im Alternativtext.
  • Bei Fotos in Bildergalerien und bei den Logos der Betriebe beschreibt der Alternativtext das Motiv kurz, nicht jedes Detail.

Barriere melden

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder brauchen Sie einen Inhalt in anderer Form? Schreiben Sie uns an info@gewerbepark-hohenwarter.at oder rufen Sie an: 0664 441 77 00.

Diese Erklärung wurde am 16. Oktober 2026 erstellt.